Begriffslexikon
Hier finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu technischen Begriffen:
Widerstandsklassen Sicherheitstüren:
Auf europäischer Ebene hat eine Normung bei den Fenstern und Türen stattgefunden. Dabei werden die Türen (Sicherheitstüren) durch statische und dynamische Belastungen sowie durch simulierte Einbruchsversuche nach europaweit einheitlichen Widerstandsklassen eingeteilt.
ÖNORM:
Die ÖNORM ist eine vom Austrian Standards Institute veröffentlichte nationale Norm. Im Bereich der Türen kommt die ÖNORM B5338 zur Geltung. Nur diese Türen werden von der Versicherung als Sicherheitstüren akzeptiert.
ÜA-Zeichen:
Das ÜA-Zeichen (Übereinstimmung Austria) ist ein Übereinstimmungsnachweis, dem normative Regelwerke zugrunde liegen. Es legt für Bauprodukte, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den in Österreich erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest.
CE-Kennzeichnung:
Damit erklärt der Hersteller oder EU-Importeur, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.
EI 30 CS:
Dies ist die Qualitätsanforderung an eine Brandschutztür. Das "E" steht für "Raumabschluss", das "I" für "Isolierung", die "30" für "Zeit des Feuerwiderstandes", "C" für "Closing bzw. selbstschließend" und "S" für "Smoke bzw. rauchdicht".
Paniktür/Notausgangstür:
Paniktüren bzw. Notausgangstüren werden in 2 Normen eingeteilt:
Paniktüren nach EN 1125 kommen in Gebäuden und Objekten zum Einsatz, in denen öffentlicher Publikumsverkehr herrscht und in denen Personen die Funktion der Fluchttüren nicht kennen. Zum Öffnen muss eine horizontale Betätigungsstange mit minimalen Anstrengungen in Fluchtrichtung zur Freigabe der Tür betätigt werden.
Notausgangstüren nach EN 179 kommen in Gebäuden und Objekten zum Einsatz, in denen öffentlicher Publikumsverkehr herrscht und in denen Personen die Funktion der Fluchttüren kennen. Die Tür öffnet durch Betätigung des Drückers nach unten oder der Stoßplatte in Fluchtrichtung.